Tel: 0680/2428321
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Breier Entrümpelung
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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei Ihrer Haushaltsauflösung von Wohnungen oder Häuser auch mit Demontagearbeiten wie das Entfernen von Klebetepichen oder Fliesenentfernen von Böden oder Bäder Haushaltsauflösungen von Messiewohnungen mit Fixpreis Garantie ohne Nebenkosten,Sie bekommen von uns ein Entsorgungs Zertifikat wo Ihr Sperrmüll entsorgt wird. Wir machen auch Entsorgungen im Bereich von Gärten, Bauernhöfen und mehr auch da haben wir Erfahrung.
Wir kommen bei Ihnen unverbindlich und kostenlos vorbei
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Tel:06802428321
Im Einsatz für Privat, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen
Ihre alten Möbel sowie Holz,Trennwände,Styropor etc. jeder art. Sperrmüll werden beseitigt und die Räume besenrein hinterlassen - ohne Vorarbeiten für Sie. Speziell bei Firmen fällt auch einmal eine Aktenvernichtung an. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gegen Gebühr eine Vernichtungsbescheinigung aus.Breiers Räumungen von Messiehaushalten-Wohnung oder Haus
Wir entrümpeln und Räumen Betriebsauflösungen, Verlassenschaften Wohnungsentsorgung, Wohnungsentrümplung, Dachentsorgung,Dachbodenentrümplung, Kellerentsorgung, Kellerentrümplung,Bauschuttentsorgung
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Schon gewusst Räumungen und Demontagen bei einer Haushaltsauflösung?
Nach einer Besichtigung unserer Entrümpelungsfirma Wien für eine Haushaltsauflösung bei Ihnen vor Ort, die bei Terminen in Wien und Niederösterreich selbstverständlich gratis sind, werden Sie von uns kostenlos Beraten und wir Erstellen Ihnen ein tolles Angebot. Sie brauchen eine Haushaltsauflösung mit Keller Entrümpelung? Dann sind wir die richtige Adresse für Sie. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Wohnungsräumung Wien, der planvoll, seriös und verbindlich Ihre Wohnungsräumung Wien umsetzt. Wenn Sie Ihre Wohnungsauflösungen von professionellen Kräften wie dem Team von Breier durchführen lassen, müssen Sie sich um nichts kümmern bis zur besenreinen Übergabe zum Pauschalpreis mit oder ohne Container.
Haushaltsauflösung mit Firma Breier,Wir trennen und Entsorgen Abfall nach strengen Vorschriften
§ 24a AWG Erlaubnis für die Sammlung und Behandlung von Abfällen
(1) Wer Abfälle sammelt oder behandelt bedarf einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann. Der Antrag kann, sofern dieser Teilbereich in einem Register gemäß § 22 Abs. 1 eingerichtet ist, über dieses Register erfolgen.
(2) Der Erlaubnispflicht unterliegen nicht:
1.
Personen, die ausschließlich im eigenen Betrieb anfallende Abfälle behandeln; diese Ausnahme gilt nicht für die Verbrennung und Ablagerung von Abfällen;
2.
Transporteure, soweit sie Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzers nur befördern;
3.
Inhaber einer gleichwertigen Erlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates, der Mitglied des EWR-Abkommens ist. Die Erlaubnis ist dem Landeshauptmann gemäß Abs. 4 vor Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen;
4.
Sammel- und Verwertungssysteme;
5.
Personen, die erwerbsmäßig Produkte abgeben in Bezug auf die Rücknahme (im Sinne von § 2 Abs. 6 Z 3 lit. b) von Abfällen gleicher oder gleichwertiger Produkte, welche dieselbe Funktion erfüllen, zur Weitergabe an einen berechtigten Abfallsammler oder Abfallbehandler. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den zurückgenommenen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt und die Menge der zurückgenommenen gefährlichen Abfälle unverhältnismäßig größer ist als die Menge der abgegebenen Produkte; ein diesbezüglicher Nachweis ist zu führen und auf Verlangen der Behörde vorzulegen;
6.
Personen, die nicht gefährliche Abfälle zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie auf den Boden aufbringen;
7.
Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände, soweit sie gesetzlich verpflichtet sind, nicht gefährliche Abfälle zu sammeln und abzuführen;
8.
Inhaber einer Deponie, in Bezug auf die Übernahme von Abfällen, für die der Inhaber der Deponie gemäß § 7 Abs. 5 eine Ausstufung anzeigt.
(3) Der Antrag gemäß Abs. 1 hat zu enthalten:
1.
Angaben über die Person,
2.
Angaben über die Art der Abfälle, die gesammelt oder behandelt werden sollen,
3.
eine verbale Beschreibung der Art der Sammlung oder Behandlung der Abfälle einschließlich einer Darlegung, dass die Sammlung und Behandlung der Abfälle umweltgerecht, sorgfältig und sachgerecht erfolgt, sodass die öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) nicht beeinträchtigt werden,
4.
Angaben über die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Sammlung und Behandlung der Abfälle, für welche die Erlaubnis beantragt wird,
5.
Angaben über die Verlässlichkeit, insbesondere aktueller Strafregisterauszug und Verwaltungsstrafregisterauszug oder Bestätigung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde,
6.
die Darlegung, dass die Lagerung oder Zwischenlagerung in einem geeigneten genehmigten Lager oder Zwischenlager erfolgt,
7.
die Darlegung, dass die Behandlung in einer geeigneten genehmigten Behandlungsanlage oder an einem für diese Behandlung geeigneten Ort erfolgt.
(4) Örtlich zuständige Behörde
1.
für eine Erlaubnis zur Behandlung von Abfällen ist der Landeshauptmann, in dessen Bundesland der Abfallbehandler seinen Sitz hat. Liegt der Sitz des Abfallbehandlers nicht im Bundesgebiet und erfolgt entweder die Behandlung in einer mobilen Behandlungsanlage oder eine zulässige Behandlung vor Ort, so ist der Landeshauptmann zuständig, in dessen Bundesland erstmals die mobile Behandlungsanlage aufgestellt werden soll oder die Abfälle vor Ort behandelt werden sollen.
2.
für eine Erlaubnis zur Sammlung von Abfällen ist der Landeshauptmann, in dessen Bundesland der Abfallsammler seinen Sitz hat; liegt der Sitz nicht im Bundesgebiet, ist der Landeshauptmann in zuständig, in dessen Bundesland erstmals die Abfälle gesammelt werden sollen. Wird sowohl eine Behandler- als auch Sammlertätigkeit beantragt, oder ausgeübt, richtet sich die Zuständigkeit nach Z 1. Unsere Mitarbeiter sind der perfekte Entrümpelungsservice: immer kompetent, hilfsbereit und freundlich. Gut beraten ist daher, wer in Sachen Wohnungsräumung einen fachkundigen Räumungsprofi fragt
Schnell und rasch kümmern wir sich um eine Räumungen bei Haushaltsauflösungen,
Wohnungsauflösung oder Firmenräumung.
Unser geschultes Personal führt die von Ihnen gewünschten Arbeiten garantiert , zuverlässig und diskret durch. Anschließend werden alle Räumlichkeiten in einem ordentlichen und sauberen Zustandübergeben.Auch bei Räumungen von Messiehaushalten.
Ganz egal ob Restauranträumung,Kanzleiräumung,Supermarkt,Lagerhallen oder
Räumungen von Messiehaushalten
wir helfen Ihnen rasch und schnellstmöglichst die Räumung durchzuführen.
Wir entrümpeln und räumen ihren Keller rasch und zuverlässlich
mit oder ohne Container.Termingerechte Umsetzung.
Wir räumen Ihr Lager – besenrein, rasch und besonders günstig!
auch Transportarbeiten.
Verlassenschafts oder räumungen von Messiehaushalten:
Wir sind Profis bei Räumungen von Verlassenschaften
in Wien sei es beim Verpacken oder Abtransport der Möbel
bei Wohnungsräumung,Lagerräumung,Hausräumung,Dachbodenräumung,
oder Sperrmüllräumung.
sämtliche Entrümpelung- und anfallende Entsorgungsarbeiten übernehmen wir in Wien und Niederösterreich,
natürlich Demontagearbeiten machen wir auch für Sie.
Wir räumen Ihren Dachboden auch mit wenig Licht das ist für uns
kein Problem wir führen die Dachbodenräumung schnell und besenrein durch.
Möchten Sie Ihre Wohnung, Haus, Keller, Dachboden,Scheune, Lager, Abstellraum oder Zimmer
Säubern lassen rufen Sie uns für einen Termin an.
Wir machen das für Sie rasch und zuverlässlich Ihr Objekt in Wien und Umgebung.
Sieben Tage die Woche.
Alles von der Decke(Panellen aus Holz,geklebte
Teppiche werden von uns herausgerissen und der Boden abgeschliffen von den Kleberesten.Tapeten werden entfernt meistens bei Gemeindewohnungen Wiener Wohnen notwendig.
bitte Nachfragen auch Fliesen können von uns beseitigt werden.
Bitten um genaue Beschreibung des Objektes das wir für die Räumung das Richtige Fahrzeug mitnehmen egal ob Türräumung,Dachbodenräumung,Treppenräumung,oder von
Wänden wir helfen Ihnen gerne.
Dabei sorgen wir für die Beseitigung aller in der Wohnung zerstörten Gegenstände und verlassen das Objekt erst dann, wenn wir es besenrein übergeben können.
Entrümpelung und Demontage: Sie brauchen ein Team das Ihnen bei Abbrucharbeiten zur Seite steht? Wir von Entrümpelung – Breier sind gerne für Sie da.
Sei es bei Entfernung von Tapeten oder Böden sowie Styroporwänden. Auch Abriss oder die Demontage von Mauern, Türen, Fenstern, Dächern, Treppen oder kompletter Gebäude wir Helfen Ihnen gerne.
Dachbodenräumung: schnell und zuverlässig mit Container oder ohne wir Entfernen vom Dachboden Hölzer alte Fenster sowie Sperrmüll alles kein Problem.
Diskret und zuverlässig bei Hausräumung,Wohnungsräumung,Keller,Räumungen von Messiehaushalten usw. mit Endreinigung sowie Demontagen von Küchen und Entsorgungen. Tapeten und Fliesen Entfernen mit Fixpreis Garantie.
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so gibt es für Sie keinerlei Überaschungen und Sie Wissen wo Ihr Müll landet Kontaktieren Sie uns noch Heute für eine Haushaltsauflösung unter 0680/2428321
Firma Breier & Rümpel Moni AGB Impressum & Datenschutz
Dr.Rudolf Noll Gasse 3/2/12
2230 Gänserndorf
e-mail: ruempel.moni@gmail.com
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